AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ESO Dienstleistungsgesellschaft mbH Webshop
1 . Geltung der AGBs für den Online-Shop
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für Bestellungen, die über den Online-Shop der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (im Folgenden „ESO“) getätigt werden. Diese AGBs sind maßgeblich für alle Leistungen, Aufträge und Lieferungen und künftigen Vertragsabschlüssen der ESO im Rechtsverhältnis zu jeglichem Kunden/AG1 als Verbraucher oder Unternehmer soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die AGBs sind Bestandteil des Vertrags. Entgegenstehende Bedingungen gleich welcher Art werden ohne abweichende schriftliche Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn ihnen von ESO nicht widersprochen wurde oder Leistungen sonst erbracht werden.
2. Abfallrechtliche Verantwortung
Die ESO erbringt die vereinbarten Leistungen im Rahmen des geltenden Abfallrechts ausschließlich nach diesen AGBs. Danach gelten im Verhältnis zum Kunden/AG folgende, die jeweiligen Verantwortlichkeiten abgrenzenden Definitionen: Der Kunde/AG ist in der Rolle als Erzeuger (§ 3 Abs. 8 KrWG) und Besitzer (§ 3 Abs. 9 KrWG) für die Abfälle verantwortlich (§ 22 Satz 2 KrWG). Er stellt die Abfälle entweder mit dem Einfüllen in das von der ESO angelieferte Behältnis oder mit der Anlieferung auf der Betriebsstätte der ESO bereit. Ein Bereitstellen liegt ebenfalls vor, wenn die Abfälle aus sonstigen Gründen in den Herrschaftsbereich der ESO gelangt sind. Die ESO wird Abfallbesitzer (§ 3 Abs. 8 KrWG) mit dem Abschluss der Verladung auf das Transportfahrzeug oder - bei Selbstanlieferung an die Betriebsstätte - mit dem Abladen der Abfälle.
3. Vertragsabschluss
Die in unserem Online-Shop angebotenen Leistungen und Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich um ein unverbindliches Online-Angebot. Der Kunde/AG kann aus unserem Sortiment Leistungen und Produkte auswählten und in den Warenkorb legen. Mit Absenden der Bestellung (hier durch Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Kunde/AG eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde/AG jederzeit die Daten ändern und einsehen. Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde/AG die AGBs durch Klicken auf den dafür vorgesehenen Button diese akzeptiert. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail nimmt die ESO die Bestellung an.
4. Pflichten des Kunden, Verkehrssicherung
4.1 Mit der Bestellung eines Behältnisses/Containers zur Beförderung von Abfällen wird die ESO beauftragt, die durch den Kunden/AG bereitgestellten Abfälle nach eigenem Ermessen in Besitz zu nehmen, zu befördern, zu behandeln, sich anzueignen, zu beseitigen oder zu verwerten.
4.2 Die Aufstellung des Behältnisses erfolgt nach Weisung des Kunden/AG und auf sein Risiko für die Eignung der Zuwege und des Abstellplatzes. Der Kunde/AG ist für die Dauer der Überlassung für die Verkehrssicherung des Behältnisses etwa durch Absperrung oder Beleuchtung ausschließlich verantwortlich. Für die Einholung von privaten oder öffentlich-rechtlichen Zustimmungen und Genehmigungen ist ausschließlich der Kunde/AG auf seine Kosten verantwortlich.
4.3 Der Kunde/AG hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Aufstellung des Behältnisses, seine Nutzung oder durch das Einfüllen von Abfällen dieses weder durch ihn noch durch Dritte beschädigt wird. Ferner ist er dafür verantwortlich, dass jede Gefährdung aus der Nutzung der Behältnisse für ihn oder sonstige Dritte ausgeschlossen ist. Er stellt die ESO von allen Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung dieser Pflichten frei. Er haftet im Übrigen für jeden Schaden an den Behältnissen einschließlich ihres Verlustes.
4.4 Der Kunde/AG wird die Behältnisse nur bestimmungsgemäß verwenden und nur bis zur Ladekante unter Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts beladen.
4.5 Die Behältnisse dürfen nur mit zulässigen und den bei der Bestellung vereinbarten Abfallarten befüllt werden. Der Kunde/AG hat die ESO über jede abweichende Befüllung spätestens im Zeitpunkt der Besitzübernahme durch ESO zu unterrichten. Die Befüllung mit gefährlichen Abfällen (z. B. wassergefährdenden, ätzenden oder brennbaren Flüssigkeiten, Farben, Lösungsmitteln, Kleber, Chemikalien etc.) muss ESO bei der Bestellung angekündigt werden und bedarf der Zustimmung von ESO (KrWG). Der Kunde/AG hat im Zweifel oder bei Unkenntnis der Abfallarten Auskunft bei ESO einzuholen. Bei jeder Abweichung von den so deklarierten Abfällen ist ESO zur Verweigerung des Abtransports, zur Rücklieferung oder zur Beseitigung auf Kosten des Kunden/AG berechtigt.
5. Abfallbestimmung
Der Kunde/AG ist für die Deklaration der Abfälle verantwortlich. Dem Kunden/AG ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige Angaben zur Deklaration der Abfälle zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben oder Ordnungswidrigkeiten darstellen können. Er stellt der ESO von jeder Verantwortung für unvollständige oder unrichtige Angaben frei und ersetzt der ESO jeden daraus folgenden Schaden.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.
Im Übrigen haftet die ESO im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
7. Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein 14- tätiges gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie ein unverbindliches Widerrufsformular finden Sie unter https://shop.stadtservice-dienstleistungen.de/widerrufsrecht.
8. Preise, Kosten
Es gelten die jeweils aktuellen Preise unseres Online-Shops inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer bis auf Widerruf. Die Leistungen sind mit der jeweils im Online-Shop angegebenen Bezahlmöglichkeit zu bezahlen. Der Kunde/AG schuldet ferner alle nachgewiesenen Kosten und Gebühren, insbesondere Beseitigungs- oder sonstige Verwertungsgebühren, Gebühren für Entsorgungswege oder -nachweise. Erhöhen oder ermäßigen sich während der Vertragsdauer die Verwertungskosten um mehr als 5 %, z.B. die Beseitigungsgebühren, so sind die Vertragspartner berechtigt, die vereinbarten Entgelte neu zu verhandeln oder bei Scheitern der Verhandlungen den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
9. Unterauftragnehmer
Die ESO ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung der Leistung zu beauftragen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der ESO.
11. Vertragslaufzeit/ Kündigungsrecht
Es gelten die im Online-Shop angegebenen Vertragslaufzeiten.
12. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Streiks, behördliche Verfügungen oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistung verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung. Wird infolge der Störung die Erbringung der Leistung um mehr als acht Wochen verzögert, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Abtretungen von Ansprüchen aus dem Rechtsverhältnis zu ESO bedürfen schriftlicher Zustimmung von ESO. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis zulässig.
13.2 Sonstige verbindliche Vereinbarungen, Änderung, Kündigung oder Aufhebung eines Auftragsverhältnisses oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform, es sei denn der AG ist eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, dann ist Schriftform einzuhalten.
Das gilt auch für die Aufhebung der Text- bzw. Schriftformklausel.
13.3 Die im Rahmen der Angebotserstellung/Vertragsabwicklung bzw. Vertragserstellung oder -änderung erforderlichen Daten werden vom Auftragnehmer und Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung erhoben, und genutzt.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden der AG und ESO eine Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
13.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Stand: November 2019