Auftragshinweise für Container

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachten Sie, dass unser Absetz-/ Abrollfahrzeug freie Zufahrt zum Containerstellplatz hat. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,00 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,00 m.

Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen befestigten und auf die mögliche Belastung ausgelegten Untergrund. Vor dem Container muss ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen der/ des Containers sein.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Gestellungen im öffentlichen Raum (Straße, Platz, Gehweg etc.) bedürfen einer Sondergenehmigung durch die zuständige Kommune. Privatgrundstücke sind davon ausgenommen.

Die Genehmigung für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes der Stadt Offenbach liegt uns bereits vor. Somit können wir Ihnen die Gestellung über 4 Tage im öffentlichen Raum gestatten. Bei längerer Stell-/ Nutzungsdauer benötigen Sie eine eigene Stellgenehmigung der Stadt Offenbach am Main.

Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den/ die Container ohne Stellgenehmigung nicht auf öffentlichem Gelände abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen

Hinweise zur richtigen Absicherung

Sobald ein Behälter im öffentlichem Verkehrsraum abgestellt wurde, gilt dieser als Verkehrshindernis (siehe § 32 Absatz 1 StVO) und muss entsprechend abgesichert werden. Zur Absicherung geeignet können Absperrbaken sein, in manchen Fällen ist aber auch ein Bauzaun erforderlich. Bei Dunkelheit muss entweder der Container selbst beleuchtet sein oder es müssen zugelassene lichttechnische Einrichtungen (z. B. Blinkleuchten) verwendet werden. Während der Mietzeit des Containers müssen Sie den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten.

Richtiges Befüllen des Containers 

Der Container darf nur bis zur niedrigsten Ladekante befüllt werden. Bei Containern mit Deckel müssen nach der Beladung die Deckel einwandfrei schließbar sein. Bei Überladungen darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen.

Es dürfen ausschliesslich erlaubte Materialien in den/die Container verbracht werden. Welche das sind, finden Sie im Reiter "Abfallbeschreibung" unter "Was darf rein". Bitte achten Sie auf eine korrekte Befüllung, um Mehrkosten zu vermeiden.

Achtung: Je nach Sortieraufwand und dem entsprechenden Entsorgungsweg sowie gesetzlicher Vorgaben können durch Fehlbefüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen, die der Auftraggeber tragen muss!

Vermeidbare Kosten

Bitte achten Sie bei Anlieferungen und Abholungen der/ des Containers darauf, dass der Stellplatz und der Container für unser Fahrzeug immer frei zugänglich sind. Damit werden unnötigen Wartezeiten und Kosten vermieden.

Wenn dem Container der richtige Stellplatz zugewiesen wird, vermeiden Sie eine kostenpflichtige Anfahrt für das eventuelle Umsetzen des Containers.

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